AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ALFS AG

Stand 2023

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den gesamten Geschäftsbereich der ALFS AG (nachfolgend „Firma“). Die Firma bezweckt den Handel und den Transport von Baumaterialien, insbesondere von natürlichen Bauzuschlagstoffen wie Kies, Splitt und Sandmaterialien sowie von Recycling-Materialien wie Mischabbruch- und Schüttgüter aller Art.

 

2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der Firma betreffend den Bezug von Dienstleistungen und Waren durch den Kunden zustande.

Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt oder die Ware bestellt.

 

3. Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Euro (€) oder in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt) und weiterer allfällig anwendbarer Steuern, Kosten und Abgaben.  

Sofern die Firma eine Zahlung leisten muss (Einkauf), werden die Rechnungen immer inklusive allfälliger Steuern und Abgaben beglichen.

Die Angebote der Firma sind, soweit nicht anders durch eine Angebotsfrist angegeben, unverbindlich.  Dies gilt auch, wenn dem Käufer Kataloge oder technische Dokumentationen überlassen worden sind. Erst die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot und es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.

 

4. Bezahlung

Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung und bei Neukunden behält sich die Firma das Recht vor, Lieferungen nur gegen Vorauskasse oder Anzahlung abzuwickeln

Der Kunde ist verpflichtet, soweit nichts anderes vereinbart wurde, den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 (dreissig) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen gerät der Kunde automatisch in Verzug.

Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent).

Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.

Bei einer hohen Bestellsumme kann die Firma vom Kunden eine Anzahlung verlangen.

Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich die Firma das Eigentum an den verkauften Waren vor.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist die Firma berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts. Die Firma  ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware zu verlangen und den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, kann dieses Recht nur geltend gemacht werden, wenn dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt wurde oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

 

5. Pflichten der Firma

5.1. Lieferung / Liefertermine

Nach Bestelleingang vom Kunden bestellt die Firma beim Lieferanten oder Produzenten das Material und organisieren den Transport zum Kunden. Alternativ hat der Kunde auch die Möglichkeit, den Transport selbst zu organisieren.

5.2 Lieferfrist

Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von der Firma bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern die Lieferfristen aus Gründen, welche die Firma nicht zu vertreten haben, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der Käufer unverzüglich informiert und es werden neue Lieferfristen vereinbart.  

Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist die Firma berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird zurückerstattet. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

5.2. Dienstleistungserbringung

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung.

Die Lieferung erfolgt ab Lager oder dem Auslieferungsort des Vorlieferanten. Der Ort der Erfüllung wird von der Firma mit dem Kunden individuell vereinbart. Wo nichts anderes vereinbart wird, gilt als Erfüllungsort der Auslieferungsort.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass je nach Bestimmungsland verschiedene Nebenbestimmungen gelten. Diese bilden einen integrierenden Bestandteil der vorliegenden AGB’s und können im Anhang eingesehen werden.

 5.3. Hilfspersonen

Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.

 

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für die Firma.

Beim Versendungskauf trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer. Bei Lieferung auf dem Wasserwege hat der Käufer die gesetzlichen Wasserzuschläge zu tragen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Gleiches gilt auch für Liege- oder Standgelder, Kanalabgaben und sonstige Gebühren sowie Verholkosten bei Lieferung nach mehr als einer Löschstelle. Soweit eine frachtfreie Lieferung vereinbart ist, trägt der Käufer Frachtmehrkosten, die aufgrund von Eis, Glätte, Schneefall, Vorspann und Wartezeit (z.B. an einer Grenze) o.ä. entstehen.

 

7. Abwerbe- und Anstellungsverbot

Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Firma dessen Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen weder auf eigene noch auf Rechnung eines Dritten abwerben oder einstellen. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen der Firma in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot gilt bis ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und ist auf das Tätigkeitsgebiet des entsprechenden Mitarbeiters oder Hilfsperson beschränkt.

 

8. Umtausch

Ein Umtausch von Waren wird grundsätzlich ausgeschlossen.

 

9. Gewährleistung und Mängelrüge

Die Firma gewährleistet, dass das Produkt den Produktespezifikationen entspricht und die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität ausgeführt werden. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Bei Splitt, Kies und Sand handelt es sich um ein Naturprodukt. Daher können für Farbe und verfügbare Mengen keinerlei Garantien übernommen werden. Je nach Materialvorrat können auch nur Teilpartien geliefert oder anderweitige Ladestellen angeboten werden.

Ein allfälliger Mangel ist der Firma umgehend schriftlich per E-Mail zu melden. Der Mangel muss am Übergabeort gemeldet werden, um ein etwaiger Entlade- oder Ladevorgang zu unterbrechen. Eine Reklamation nach einem Entlade- oder Ladevorgang ist ausgeschlossen.

Eigens auf Kundenwunsch produzierte Ware, beispielsweise Bauzuschlagstoff-Mischungen vom Lieferanten oder Produzenten können vom Kunden nicht bemängelt oder umgetauscht werden und sind in jedem Falle vollumfänglich zu bezahlen.

Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Mängeluntersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel unverzüglich, bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen..

Ansprüche aus Lieferantenregress sind unter anderem ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer, beispielsweise durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.

 

10. Haftung

Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.

Die Haftung für direkte Schäden wird auf den Verkaufspreis der Waren oder Dienstleistung beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.

Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend schriftlich per E-Mail zu melden.

Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.

 

11. Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Firma zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.

Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt.

Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt.

Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

 

12. Datenschutz

Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.

 

13. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden.

Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Mitteilung oder Aufschaltung auf der Website der Firma in Kraft.

Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sie denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

 

14. Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren gehen diesen AGB vor.

 

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

 

16. Vertraulichkeit

Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

 

17. Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Havarie, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden,Hochwasser WasserstrasseundKleinwasser Wasserstrasse unmöglich so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 60 (sechzig) Tage kann die Firma vom Vertrag zurück treten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten.

Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.

 

18. Handels- und Speditionspartner

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, das allfällige Speditionspartner selbstständig und damit unabhängig von der Firma arbeiten und jegliche potentiellen Ansprüche diesen gegenüber direkt geltend zu machen sind. Die Firma haftet in keiner Weise für Vertragsverletzungen allfälliger Partner.

 

19. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.